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   BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84   

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BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84 (https://dejure.org/1985,6886)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1985 - 6 C 109.84 (https://dejure.org/1985,6886)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - 6 C 109.84 (https://dejure.org/1985,6886)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - Vertrauen auf den Bestand eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Gegenstand des Vertrauensschutzes bei einem rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt - Verwirkung des Rechts zur Rücknahme eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1.84, BVerwG Gr.Sen. 2.84 - (BVerwGE 70, 356 = NJW 1985, 819 = DVBl. 1985, 522) entschieden, daß diese Vorschrift auch in dem hier gegebenen Fall Anwendung findet, daß die Behörde nachträglich erkennt, den beim Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt und deswegen rechtswidrig entschieden zu haben.
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann der Vorrang gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2] mit weiteren Nachweisen und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - [ZBR 1983, 62]).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann der Vorrang gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2] mit weiteren Nachweisen und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - [ZBR 1983, 62]).
  • BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann der Vorrang gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2] mit weiteren Nachweisen und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - [ZBR 1983, 62]).
  • BVerwG, 28.09.1972 - II C 22.71

    Kriegsunfallversorgung für Angehörige des früheren Reichsarbeitsdienstes (RAD) -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Frühere wehrrechtliche Vorschriften sind auch nicht insoweit in das revisible Bundesrecht transformiert worden, als bei der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG auf sie zurückgegriffen werden muß (vgl. Urteil vom 28. September 1972 - BVerwG 2 C 22.71 - [Buchholz 232 § 181 a BBG Nr. 36]).
  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 14.80
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Die Angriffe der Revision gegen die Feststellung des Berufungsgerichts, der Kläger sei im Zeitpunkt seiner Verwundung noch nicht Berufssoldat der früheren Wehrmacht gewesen, scheitern daran, daß das für die rechtliche Beurteilung dieser Frage maßgebende frühere Wehrrecht nicht revisibel ist (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 14.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.10.1978 - 6 C 9.78

    Voraussetzung für die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 142

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Damit steht zugleich fest, daß er keinen Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag nach den §§ 29 Abs. 1, 53 Abs. 1 G 131 in Verbindung mit den §§ 142 Abs. 1, 181 a Abs. 1 BBG (a.F.) hat, weil diese Leistung an die Voraussetzung geknüpft ist, daß der ehemalige Angehörige der früheren Wehrmacht im Zeitpunkt seiner Kriegsverletzung den Rechtsstand eines Berufssoldaten hatte (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 9.78 - [Buchholz 232 § 142 BBG Nr. 9]).
  • BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Dem öffentlichen Interesse an der Korrektur eines als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel dann der Vorrang gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den nicht gerechtfertigten, dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2] mit weiteren Nachweisen und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 18.81 - [ZBR 1983, 62]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VI C 235.73

    Versorgungsempfänger - Oberkriegsgerichtsräte - Besoldungsneuregelung

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
    Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts ausnahmsweise schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).
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